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   VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12   

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VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12 (https://dejure.org/2012,22713)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.08.2012 - 5 L 617/12 (https://dejure.org/2012,22713)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. August 2012 - 5 L 617/12 (https://dejure.org/2012,22713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Nichtüberschreitung der Mitte einer öffentlichen Verkehrsfläche durch einen "Gegenüberlieger" bei eigener Nichteinhaltung dieser Abstandsflächenregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsfläche überschritten: Kein Nachbarschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Überschreitung der Abstandsflächen: Kein Nachbarschutz!

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Wer im Glashaus sitzt …

Besprechungen u.ä.

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Überschreitung der Abstandsflächen: Kein Nachbarschutz!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Die Anzahl von Wohnungen in einem Gebäude ist kein Kriterium für die Frage, ob sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.(BVerwG, Beschluss vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85) Auch sogenannten "Milieuschutz" gewährleistet das allgemeine Bauplanungsrecht nicht.(BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - 4 C 13.94 -, BVerwGE 101, 364 = BRS 58 Nr. 159).

    Eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründet keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.(BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, NJW 1981, 473 = BauR 1981, 45; Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienen Festsetzungen in Bebauungsplänen über das Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich städtebaulichen Zwecken und haben deshalb keine nachbarschützende Funktion.(Urteil vom 23.06.1995 -4 B 52.95- DVBl. 1995, 1025 = NJW 1996, 1075 = BRS 57 Nr. 209) Nachbarschutz vermitteln sie nur dann, wenn sich aus einem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung ein dahingehender Rechtssetzungs wille der plangebenden Gemeinde im Einzelfall hinreichend sicher erkennen lässt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.07.1995 -2 W 28/95- und Urteil vom 29.03.1994 -2 R 24/93-) Gibt es aber (im unbeplanten Innenbereich) keinen Bebauungsplan, bedeutet das zugleich, dass eine Überschreitung des sich aus der Umgebungsbebauung ergebenden Maßes der baulichen Nutzung den Nachbarn, vom Gebot der Rücksichtnahme abgesehen, keine Abwehrposition verschafft.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienen diese Festsetzungen in Bebauungsplänen nämlich grundsätzlich städtebaulichen Zwecken und lassen nicht erkennen, dass mit ihnen ein für eine nachbarschützende Funktion erforderliches wechselseitiges Austauschverhältnis begründet werden soll.(BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209) Es ist deshalb durch Auslegung des Schutzzweckes der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus bauordnungsrechtlichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich dienen soll.(Decker in: Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 81 Rdnr. 317 unter Hinweis auf Bay. VGH vom 20.05.1999 - ZS 99.1333 - sowie vom 29.08.2006 - 15 CS 06.1943 -) Das kann bei Gestaltungssatzungen z.B. dann der Fall sein, wenn sie den Belangen bestimmter Gebäude, nicht aber wenn sie nur der Schönheit des Ortsbildes im Allgemeinen dienen.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Im "Silo-Fall" des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, NVwZ 1987, S. 34) sei es um drei auf Stahlstützen errichtete Silos gegangen, die in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze in einer Länge (Breite) von 13, 31 m eine Höhe von 11, 50 m gehabt hätten.

    Soweit sich die Antragsteller auf den "Silo-Fall" des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176) und die dort genannten Maße (Abstand zur Grundstücksgrenze 3 m, Länge bzw. Breite 13, 31 m, Höhe 11, 50 m) stützen, und geltend machen, das zugelassene Vorhaben sei 5 m von ihrer Grenze entfernt, zwischen 11, 79 m und 13, 18 m hoch und 11 bis 12 m lang, spricht diese Argumentation auch gegen die nachbarrechtliche Zulässigkeit ihres eigenen Gebäudes, das ebenfalls 5 m von der Grenze zum Vorhabengrundstück entfernt ist, an der ... 10, 80 m hoch und 10 m lang ist.

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Vielmehr kann sich der jeweils betroffene Nachbar nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht .(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 120 = NVwZ 1994, 686 = DVBl 1994, 697 = BauR 1994, 354) Das bedeutet, dass im Falle der Nachbaranfechtung einer baurechtlichen Zulassungsentscheidung diese allein daraufhin zu untersuchen ist, ob sie mit wehrfähigen Rechten gerade der Antragsteller dieses Verfahrens zu vereinbaren ist.

    Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens und damit auch die Abwehrmöglichkeit der Antragsteller als Nachbarn nicht nach den für das Nachbargrundstück, sondern - wie sonst auch - nach den für das Vorhabengrundstück geltenden Rechtsnormen.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = NVwZ 1994, 686).

  • OVG Saarland, 21.10.1991 - 2 R 56/88

    Nachbarschützende Wirkung; Verunstaltungsverbot; Doppelgaragenhälfte;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    entschieden, dass ein Nachbar selbst bei einem Doppelhaus keinen Anspruch auf eine gleiche Dachform habe.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.1985 - 2 W 1331/85 -) Gestaltungssatzungen könnten nur dann Drittschutz bewirken, wenn sie den Belangen bestimmter Gebäude, nicht aber nur der Schönheit des Ortsbildes dienten.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -) Die örtliche Bauvorschrift ... gewähre deshalb keinen Drittschutz.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienen diese Festsetzungen in Bebauungsplänen nämlich grundsätzlich städtebaulichen Zwecken und lassen nicht erkennen, dass mit ihnen ein für eine nachbarschützende Funktion erforderliches wechselseitiges Austauschverhältnis begründet werden soll.(BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209) Es ist deshalb durch Auslegung des Schutzzweckes der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus bauordnungsrechtlichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich dienen soll.(Decker in: Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 81 Rdnr. 317 unter Hinweis auf Bay. VGH vom 20.05.1999 - ZS 99.1333 - sowie vom 29.08.2006 - 15 CS 06.1943 -) Das kann bei Gestaltungssatzungen z.B. dann der Fall sein, wenn sie den Belangen bestimmter Gebäude, nicht aber wenn sie nur der Schönheit des Ortsbildes im Allgemeinen dienen.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -).

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründet keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.(BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, NJW 1981, 473 = BauR 1981, 45; Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.(BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12geschossigen Neubau 15 m von einem 2geschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981- 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründet keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.(BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, NJW 1981, 473 = BauR 1981, 45; Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.(BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12geschossigen Neubau 15 m von einem 2geschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981- 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
    Der begünstigte Dritte muss es hinnehmen, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten vorhandenen Bestand ausgehen, bei der Interessenabwägung als Vorbelastung berücksichtigt werden, die seine Schutzwürdigkeit mindern kann.(BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 -4 C 19.90-, BRS 55 Nr. 175 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1979 - I A 178/76
  • VGH Bayern, 29.08.2006 - 15 CS 06.1943
  • OVG Saarland, 26.06.1985 - 2 W 1331/85
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 7/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 2 B 7/07

    Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung

  • OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10

    Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG Saarlouis, 09.06.2010 - 5 K 613/09

    Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen eine Aufschüttung mit Stützmauer in

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

  • OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12

    Abstandsfläche auf öffentlicher Fläche; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung;

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. August 2012 - 5 L 617/12 - wird zurückgewiesen.

    Die fristgerecht eingelegte und - bei unterstellter Eigentümerstellung auch des nicht im Liegenschaftskataster eingetragenen Antragstellers zu 2. - auch ansonsten zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23.8.2012 - 5 L 617/12 -, mit dem ihr Antrag auf Anordnung der - gemäß §§ 80 II 1 Nr. 3 VwGO, 212a BauGB entfallenen - aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 31.5.2012 gegen den dem Beigeladenen erteilten Bauschein zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück S-straße 17 in A-Stadt und die Zulassung einer Abweichung nach § 68 LBO, jeweils vom 8.9.2011, zurückgewiesen wurde, ist unbegründet.

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